Google Buchsuche - Vergleich

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Häufig gestellte Fragen


  1. Haben sich der Stichtag für den Austritt/den Widerspruch und das Datum für die Fairness-Anhörung geändert?
  2. Worum geht es bei der Klage?
  3. Warum haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt?
  4. Wer ist von dem ergänzten Vergleich (Amended Settlement) betroffen
  5. Beinhaltet der ergänzte Vergleich auch Bücher, die 2009 herausgegeben wurden?
  6. Wer ist Teil der Unterklasse Autor?
  7. Wer ist Teil der Unterklasse Herausgeber?
  8. Ich besitze Rechte an einem Foto oder einer Illustration in einem Buch. Bin ich deshalb Teil des ergänzten Vergleichs?
  9. Ich bin kein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika oder ich lebe außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika. Bin ich deshalb Teil des ergänzten Vergleichs?
  10. Was ist der Unterschied zwischen diesem ergänzten Vergleich und dem Google Partnerprogramm?
  11. Was sind „Bücher“, im Sinne des ergänzten Vergleichs und im Sinne der Nachtragsmitteilung (Supplemental Notice)?
  12. Gibt es gedruckte Werke, die aus der Definition von „Buch“ ausgeschlossen sind?
  13. Was sind „Beilagen“ im Sinne des ergänzten Vergleichs und im Sinne der Nachtragsmitteilung?
  14. Welche Schriftstücke werden als „Beilagen“ betrachtet?
  15. Gibt es irgendwelche Werke, die aus der Definition von „Beilage“ ausgeschlossen sind?
  16. Welche Optionen habe ich gemäß dem ergänzten Vergleich?
  17. Was geschieht, wenn ich nichts tue?
  18. Was sollte ich jetzt tun?
  19. Was bedeutet austreten/widersprechen?
  20. Wie kann ich austreten oder Widerspruch zum ergänzten Vergleich einlegen, wenn ich nicht bereits aus dem ursprünglichen Vergleich (Original Settlement) ausgetreten bin oder Widerspruch eingelegt habe?
  21. Was geschieht mit den Büchern von Autoren und Verlegern, die Widerspruch gegen den ergänzten Vergleich einlegen?
  22. Warum müssen Verleger die Namen der Impressen auf dem Widerspruchsformular aufführen?
  23. Was ist ein Einwand?
  24. Wie kann ich Einwand gegen den ergänzten Vergleich erheben?
  25. Kann ich Widerspruch einlegen und einen Einwand erheben?
  26. Was ist der Unterschied zwischen einem Einwand gegen einen Vergleich und Austritt aus einem Vergleich?
  27. Kann ich sowohl am Partnerprogramm als auch am ergänzten Vergleich teilnehmen?
  28. Welche Befugnis hat Google gemäß dem ergänzten Vergleich?
  29. Welche Sachzuwendungen erhalten die Inhaber von Rechten gemäß dem ergänzten Vergleich?
  30. Wie werden die Barzahlungen festgelegt?
  31. Können Inhaber von Rechten verlangen, dass ihre Werke bei Google NICHT verfügbar sind?
  32. Was geschieht, wenn ich möchte, dass eines meiner Bücher entfernt wird und ich dann meine Meinung ändere und möchte, dass das Buch wieder eingestellt wird?
  33. Kann ich verlangen, dass meine Bücher entfernt werden und trotzdem am ergänzten Vergleich teilnehmen?
  34. Spielt es eine Rolle, ob mein Buch In-Druck oder im Handel erhältlich oder vergriffen oder im Handel nicht erhältlich ist?
  35. Woraus besteht „Nutzung angezeigter Informationen“?
  36. Was ist „Nutzung nicht angezeigter Informationen“?
  37. Gibt es Sachzuwendungen für die Öffentlichkeit?
  38. Handelt es sich bei den Rechten von Google unter dem ergänzten Vergleich um ausschließliche oder einfache Rechte?
  39. Wann sollte der Verleger eines im Handel erhältlichen Buches (In Druck) einen Autor darüber informieren, welche Entscheidungen er in Bezug auf die Anzeigezwecke für das Buch getroffen hat?
  40. Worauf verzichte ich, wenn ich am ergänzten Vergleich teilnehme?
  41. Was ist die Urheber-Registrierungsstelle für Bücher?
  42. Wie wird die Registrierungsstelle finanziert?
  43. Welche Aufgaben erfüllt die Registrierungsstelle?
  44. Wie kann ich einen Anspruch geltend machen?
  45. Wann werden die Zahlungen gesendet?
  46. Was ist das Datum des Inkrafttretens?
  47. Warum sollte ich Ansprüche für Bücher/Beilagen erheben?
  48. Wenn ich Anspruch auf ein Buch oder Beilage erhebe, kann ich dann noch verlangen, dass es ausgeschlossen wird?
  49. Stellt die Registrierungsstelle eine Möglichkeit für Mitglieder einer Klasse bereit, zu erfahren, ob ihre Bücher bereits in einer Bibliothek in den USA digitalisiert wurden?
  50. Wenn Anspruch auf ein Buch oder eine Beilage erhoben wurde, werden die Erben des Autors automatisch Zahlungen erhalten, nachdem der Inhaber von Rechten verstorben ist?
  51. Muss ich die Namen der Erben angeben, wenn ich Anspruch erhebe?
  52. Kann ich eine Barzahlung erhalten und meine Bücher nach wie vor entfernen beziehungsweise meine Bücher und Beilagen ausschließen?
  53. Beinhaltet die Website-Datenbank Werke, die nicht unter den Vergleich fallen?
  54. Wurden alle „Bücher“ in der Datenbank bereits von Google digitalisiert?
  55. Warum wurde der Digitalisierungsstatus einiger Bücher aktualisiert?
  56. Können Übersetzer Ansprüche geltend machen?
  57. Mein Content wurde anscheinend von meinem Verleger für das Google Books-Partnerprogramm eingereicht und es scheint, als würde fast das ganze Buch angezeigt. Können Sie dies bitte erläutern?
  58. Können Autoren und Verleger ihre Werke gemäß dem Vergleich kostenlos unter einer Creative Commons-Lizenz oder sonstig verbreiten?
  59. Was sind „teilnehmende Bibliotheken“?
  60. Was sind „vollständig teilnehmende Bibliotheken“?
  61. Was können vollständig teilnehmende Bibliotheken mit deren digitalen Bibliothekskopien eines Buches tun?
  62. Was sind „kooperierende Bibliotheken“?
  63. Was sind „Öffentliche Bibliotheken“?
  64. Was ist eine „andere Bibliothek“?
  65. Wie können Bibliotheken vollständig teilnehmende oder kooperierende Bibliotheken werden?
  66. Was ist die Recherche Sammlung?
  67. Wie viele gehostete Seiten gibt es für die Recherche Sammlung?
  68. Wer kann die Recherche Sammlung verwenden?
  69. Was ist ein „qualifizierter Nutzer“?
  70. Die Person, an die die Mitteilung gerichtet war, ist verstorben. Was sollte ich tun?
  71. Die Organisation an die die Mitteilung gerichtet war, besteht nicht mehr oder wurde aufgelöst. Was sollte ich tun?
  72. Das im ergänzten Vergleich genannte Mitglied der Gruppe ist nicht in der Lage im eigenen Namen zu agieren. Ich besitze die Handlungsvollmacht. Was sollte ich tun?
  73. Werden meine Sachzuwendungen besteuert?
  74. Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
  75. Ich möchte Ratschläge, was zu tun ist. Kann ich einen Rechtsanwalt der Gruppe kontaktieren?
  76. Wer sind die Rechtsanwälte der Gruppe?
  77. Muss ich für die Rechtsanwälte der Gruppe zahlen?
  78. Wie viel wird den Ratgebern der Gruppe gezahlt?
  79. Wer sind die Rechtsanwälte für Google?
  80. Was ist die Fairness-Anhörung?
  81. Wo/wann ist die Fairness-Anhörung?
  82. Muss ich an der Fairness-Anhörung teilnehmen?
  83. Kann ich während der Fairness-Anhörung sprechen oder Einwand einlegen?
  84. Schützen die Programme des ergänzten Vergleichs die Datenschutzrechte der Nutzer?
  85. Gibt es eine Möglichkeit für mich, zu bestätigen, ob mein Buch oder meine Beilage beim U.S. Copyright Office registriert war?
  86. Wie kann ich weitere Informationen erhalten?


  1. Haben sich der Stichtag für den Austritt/den Widerspruch und das Datum für die Fairness-Anhörung geändert?
    Ja. Die Parteien haben am 13. November 2009 beim für den Google Buchsuche Urheberrechts-Vergleich zuständigen Bundesgericht eine ergänzte Vergleichsvereinbarung (Amended Settlement Agreement) und einen Antrag auf vorläufige Genehmigung des Vergleichs in der ergänzten Fassung eingereicht. Das Gericht hat den ergänzten Vergleich am 19. November 2009 vorläufig genehmigt. Der Stichtag für den Austritt aus oder den Wiedereintritt in oder Einwände gegen den ergänzten Vergleich ist der 28. Januar 2010. Wenn Sie aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und es dabei belassen möchten, müssen Sie nicht erneut austreten. Einwände gegen den ergänzten Vergleich sind auf die Bedingungen beschränkt, welche die Ergänzung zum Vergleich darstellen. Soweit sie nicht zurückgezogen werden, werden gegen den ursprünglichen Vergleich erhobene Einwände im Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich gesehen und müssen nicht erneut geltend gemacht werden. Die endgültige Fairness-Anhörung ist jetzt für den 18. Februar 2010, 10 Uhr im Gerichtssaal 11A anberaumt. Vgl. FAQs (Häufig gestellte Fragen) 20 und 24.

  2. Worum geht es bei der Klage?
    Bei der Klage geht es um das Google Bibliotheksprojekt. Im Jahr 2004 hatte Google bekannt gegeben, dass man Verträge mit einigen Bibliotheken getroffen hatte, Bücher und andere Schriftstücke, einschließlich urheberrechtlich geschützte, der Sammlungen der Bibliotheken zu digitalisieren. Mehrere Autoren und Herausgeber reichten eine Klage gegen Google ein und beanstandeten, dass diese Digitalisierung – ohne Genehmigung –deren Urheberrechte verletzen würde. In Antwort auf die Ansprüche der Autoren und Herausgeber bezüglich der Urheberrechtsverletzungen, argumentierte Google, dass die Digitalisierung der Bücher und das Anzeigen von Auszügen oder einiger weniger Zeilen gemäß dem U.S.-Urheberrecht eine erlaubte „faire Nutzung“ sei. Anstatt den Rechtsstreit, ob die Digitalisierung durch Google und das Anzeigen gemäß dem U.S.-Urheberrecht und „fairer Nutzung“ rechtens ist, beizulegen, haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt.

  3. Warum haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt?
    Nach sehr langen Untersuchungen der Antragsteller und Google, mehr als zwei Jahren Verhandlungen zum Vergleich und Ergänzungen zur ursprünglichen Vergleichsvereinbarung, haben die Parteien einem ergänzten Vergleich zugestimmt. Vergleiche legen Rechtsstreitigkeiten bei, ohne dass eine Gerichtsentscheidung oder ein Urteil einer Jury, zugunsten des Klägers oder des Angeklagten, erlassen wird. Ein Vergleich ermöglicht es den Parteien, die Kosten und Risiken eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden.


  4. ERGÄNZTER VERGLEICH GRUPPENMITGLIEDSCHAFT


  5. Wer ist von dem ergänzten Vergleich (Amended Settlement) betroffen? Die Gruppe, umfasst alle Personen und Entitäten, die bis zum 5. Januar 2009 ein U.S.-Urheberrechts-Interesse an einem oder mehreren Büchern oder Beilagen besitzen, die „aufgrund von Verwendung“ gemäß dem ergänzten Vergleich genehmigt sind. Lesen Sie bitte die Begriffsbestimmungen von Büchern und Beilagen in den Häufig gestellten Fragen, FAQs, 11 – 15, die im Zuge des ergänzten Vergleichs ergänzt wurden.

    Zunächst besitzen Sie ein „U.S.-Urheberrecht“, wenn Sie das Alleinlizenzrecht gemäß dem Urheberrecht der Vereinigten Staaten von Amerika an einem Werk besitzen. Zum Beispiel, wenn Sie ein Autor sind, besitzen Sie das Urheberrecht an Ihrem Buch, außer wenn Sie all Ihre Urheberrechte an eine andere Person vollständig übertragen haben oder wenn Sie das Buch nur „im Auftrag“ geschrieben haben. Sie besitzen auch ein U.S.-Urheberrecht an einem Buch, wenn Sie das alleinige Recht zur Veröffentlichung des Buches in den Vereinigten Staaten von Amerika haben oder wenn Sie das gesetzliche Recht haben, einen anderen für Verletzung der Rechte am Buch zu verklagen. Mehrere Personen können auch ein U.S.-Urheberrecht am gleichen Buch besitzen, wie etwa Co-Autoren, ein Autor und ein Herausgeber und Erben eines Autors.

    Zweitens besitzen Sie ein Urheberrechts-Interesse, das „aufgrund von Verwendung betroffen ist“ und gemäß dem ergänzten Vergleich autorisiert ist, wenn das Recht, das Sie besitzen, Google es - aufgrund Verwendung des Buches - nutzen wird. Solche Verwendungen schließen die Reproduktion oder das Anzeigen des Inhaltes eines Buches mit ein. (Zum Beispiel wenn Sie die Hörspiel- oder Aufführrechte an einem Buch besitzen, ist das Urheberrechts-Interesse nicht eines das „aufgrund von Verwendung betroffen ist“ und es ist damit nicht Teil des ergänzten Vergleichs.)

  6. Umfasst der ergänzte Vergleich Bücher, die 2009 veröffentlicht wurden?
    Der ergänzte Vergleich umfasst nur Bücher, die am oder vor dem 5. Januar 2009 herausgegeben wurden. Bücher, die nach dem 5. Januar 2009 herausgegeben wurden sind nicht Teil des ergänzten Vergleichs. Des Weiteren umfasst der ergänzte Vergleich nur Beilagen, die in Büchern, Regierungsarbeiten oder lizenzfreien Bücher enthalten sind, die am oder vor dem 5. Januar 2009 veröffentlicht wurden.

  7. Wer ist Teil der Unterklasse Autor?
    Die Unterklasse Autor besteht aus Mitgliedern der Gruppe, die Autoren sind, sowie deren Erben, Nachfolger und Rechtsnachfolger, sowie auch andere Mitglieder der Gruppe, die weder Herausgeber noch Nachfolger oder Rechtsnachfolger sind.

  8. Wer ist Teil der Unterklasse Herausgeber ?
    Die Unterklasse Herausgeber besteht aus allen Mitgliedern einer Gruppe von Herausgebern von Büchern und Zeitschriften (z.B. Zeitungen, Magazinen, Journalen), Herausgeber, die ein U.S.-Urheberrechts-Interesse an einer Beilage besitzen oder ein Buch veröffentlicht haben und deren entsprechenden Nachfolger und Rechtsnachfolger.

  9. Ich besitze Rechte an einem Foto oder einer Illustration in einem Buch. Bin ich Teil des ergänzten Vergleichs?
    Möglich. Fotos, Illustrationen, (Land)-Karten, Gemälde und andere Bildarbeiten in Büchern sind NUR von dem ergänzten Vergleich betroffen, wenn das U.S.-Urheberrecht-Interesse der Bildarbeit eine Person innehat, die auch das Urheberrecht an dem entsprechenden Buch besitzt, indem die Bildarbeit enthalten ist. Zum Beispiel, wenn ein Urheberrechts-Besitzer eines Buches auch das Urheberrecht an den Fotos in dem Buch besitzt, sind diese Fotos von dem Vergleich betroffen. Aber, der ergänzte Vergleich deckt nicht andere Fotos in dem Buch ab, wenn die Person des Urheberrechts an dem Foto nicht auch der Urheberrechtsinhaber des Buches ist. Gleichermaßen, wenn ein Geschichtsbuch eine Reihe von Landkarten enthält, wobei das Urheberrecht an den Karten eine andere Person innehat, die das Urheberrecht an dem Geschichtsbuch selbst nicht besitzt, dann sind diese (Land)-Karten nicht von dem ergänzten Vergleich betroffen.

  10. Ich bin kein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika oder ich lebe außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika. Bin ich Teil des ergänzten Vergleichs?

    Das ist möglich. Im ergänzten Vergleich ist die Bestimmung des Begriffs Bücher jedoch etwas enger als im ursprünglichen Vergleich. Folglich sind viele Mitglieder der Gruppe gemäß dem ursprünglichen Vergleich nicht länger Mitglieder der Gruppe gemäß dem ergänzten Vergleich.

    Jetzt werden nur Werke in den ergänzten Vergleich aufgenommen, wenn diese bis 5. Januar 2009 veröffentlicht und bis zu diesem Datum entweder beim U.S. Copyright Office registriert oder sie im Vereinigten Königreich („UK“), Kanada oder Australien veröffentlicht wurden. Ein Werk gilt als im UK, Kanada oder Australien veröffentlicht, wenn im gedruckten Exemplar angegeben ist, dass es in einem dieser Länder veröffentlicht wurde. Angaben dieser Art sind beispielsweise „Published in [Australia] oder [im UK] oder [Canada]“ oder der Standort oder die Anschrift des Verlags ist in einem dieser drei Länder.

    Erfüllt Ihr Werk die oben genannten Kriterien, dann sind Sie unabhängig vom Wohnsitz und unabhängig davon, ob Ihr Werk eventuell außerhalb vom UK, von Kanada oder Australien veröffentlicht wurde, Mitglied der Gruppe des ergänzten Vergleichs. Wenn Ihre Werke jedoch nicht entweder (a) bis spätestens 5. Januar 2009 beim United States Copyright Office registriert oder (b) bis zu diesem Datum in Kanada, Australien oder im UK veröffentlicht waren, dann sind Sie auch dann nicht Mitglied der Gruppe des ergänzten Vergleichs, wenn Sie Mitglied der Gruppe des ursprünglichen Vergleichs waren.

    9A. Was ist, wenn Autoren und Verleger, die nicht Mitglied der Gruppe des ergänzten Vergleichs sind, Leistungen gemäß dem ergänzten Vergleich erhalten möchten?

    Inhaber von Rechten, die nicht Mitglied der Gruppe des ergänzten Vergleichs sind, können nicht Teil des ergänzten Vergleichs sein. Sie können sich jedoch unter der Adresse http://books.google.com/books-partner-options darüber informieren, wie sie separate Vereinbarungen direkt mit Google treffen können.

  11. Was ist der Unterschied zwischen diesem ergänzten Vergleich und dem Google Partnerprogramm?
    Dieser ergänzte Vergleich bezieht sich auf Bücher, die von Google ohne die Genehmigung jedweder Inhaber von Rechten kopiert werden (überwiegend in Bibliotheken). Da dieser ergänzte Vergleich noch nicht rechtskräftig ist, werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter diesem ergänzten Vergleich keine Buchseiten durch Google angezeigt. Jedoch zeigt Google momentan in der Google Buchsuche unter seinem Partnerprogramm, das nicht Bestandteil dieses ergänzten Vergleichs ist, Auszüge einiger Bücher in einem „Vorschau“-Format. Bücher im Partnerprogramm werden von Google ausschließlich mit der Genehmigung eines oder mehrerer Inhaber von Rechten an dem Buch gezeigt. Sollten Sie jedoch überzeugt sein, dass Google Seiten Ihres Buches ohne Ihre Genehmigung zeigt, sollten Sie sich mit Ihrem Agenten, Verleger oder direkt mit Google in Verbindung setzen.


  12. BÜCHER UND BEILAGEN


  13. Was sind „Bücher“, im Sinne des ergänzten Vergleichs und im Sinne der Nachtragsmitteilung (Supplemental Notice)?
    Für Zwecke dieses ergänzten Vergleichs ist ein „Buch“ ein schriftliches oder gedrucktes Werk, das die folgenden Bedingungen zum 5. Januar 2009 erfüllt:

    • Das an die Öffentlichkeit herausgegeben oder verteilt oder der Öffentlichkeit gemäß der Genehmigung für Arbeiten von U.S.-Urheberrechtinhabern verfügbar gemacht wurde; und
    • einem US-Urheberrecht (entweder aufgrund von Eigentum, Miteigentum oder einer ausschließlichen Lizenz) unterliegt, das aufgrund einer im ergänzten Vergleich gestatteten Nutzung beinhaltet ist.
    • „Werke der Vereinigten Staaten von Amerika“ sind beim U.S. Copyright Office registriert und
    • Bücher, die kein „Werk der Vereinigten Staaten von Amerika“ sind, sind entweder beim U.S. Copyright Office registriert oder wurden in Kanada, im Vereinigten Königreich oder Australien veröffentlicht.

    Ob ein Werk eine „Arbeit der Vereinigten Staaten von Amerika“ ist, wird im U.S. Copyright Act festgelegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Werk eine „Arbeit der Vereinigten Staaten von Amerika“ ist und ob Sie deshalb das Werk im U.S. Copyright Office anmelden müssen, um Teil des ergänzten Vergleichs zu sein, sollten Sie sich Rat von den Rechtsanwälten der Gruppe einholen.

    Die Anforderung, dass Arbeiten der Vereinigten Staaten von Amerika beim U.S. Copyright Office eingetragen sein müssen, um von dem ergänzten Vergleich betroffen zu sein, wurde im ergänzten Vergleich mit aufgenommen, um der Entscheidung des U.S.-Gerichtes zu folgen.

  14. Gibt es gedruckte Werke, die von der Definition von „Buch“ ausgeschlossne sind?"
    Ja. Ausgenommen von der Definition „Buch“ ist Folgendes:

    • Zeitschriften, z.B. Zeitschriften, Komikbücher, Magazine oder Journale;
    • Persönliche Schriftstücke (z.B. nicht veröffentlichte Tagebücher oder Stapel mit Notizen oder Briefe;
    • Notenblätter und andere Arbeiten, die hauptsächlich zum Musizieren verwendet werden.
    • Mit Gemeingut sind Arbeiten gemeint, die gemäß dem U.S.-Urheberrechtsgesetz lizenzfrei oder im öffentlichen Besitz sind; und
    • Mit Regierungsarbeiten sind schriftliche Werke gemeint, die nicht dem Urheberrecht unterliegen, da diese von der U.S. Regierung geschrieben wurden oder die gleicher Behandlung gemäß jedem Landesrecht unterliegen.

  15. Was sind „Beilagen“ im Sinne des ergänzten Vergleichs und im Sinne der Nachtragsmitteilung?
    Für Zwecke des ergänzten Vergleichs muss eine „Beilage“ aus Folgendem bestehen:

    • Text oder Tabellen, Karten, oder Grafiken und
    • In einem Buch, Regierungsarbeit oder einem lizenzfreien Buch enthalten sein, welches am oder vor dem 5. Januar 2009 veröffentlicht wurde; und
    • Gemäß dem U.S.-Urheberrecht dessen Schutz unterliegen, wobei das U.S.-Urheberrecht-Interesse an der Beilage jemand anderes innehat als der Inhaber von Rechten des Buches „Hauptsächliche Arbeit“. (Zum Beispiel, wenn Sie Rechte an einem Gedicht besitzen, das in einem Buch enthalten ist, für das Sie auch das U.S.-Urheberrecht besitzen, dann ist das Gedicht, wie es in dem Buch erscheint, keine Beilage; aber, es wäre eine Beilage, wenn das Gedicht in einem Buch enthalten wäre, dessen U.S.-Urheberrechte jemand anders inne hat); und
    • Alleine oder als Teil einer anderen Arbeit beim U.S. Copyright Office am oder vor dem 5. Januar 2009 registriert ist, AUSSER die Beilage oder Arbeit ist keine Arbeit der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne des U.S.-Urheberrechtsgesetzes und eine Registrierung nicht erforderlich wäre.

    Ob ein Werk eine „Arbeit der Vereinigten Staaten von Amerika“ ist, wird im U.S. Copyright Act festgelegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Werk eine „Arbeit der Vereinigten Staaten von Amerika“ ist und ob deshalb das Werk im U.S. Copyright Office angemeldet sein sollte, um Teil des Vergleichs zu sein, sollten Sie sich Rat von den Rechtsanwälten der Gruppe einholen.

    Die Anforderung, dass Arbeiten der Vereinigten Staaten von Amerika beim U.S. Copyright Office eingetragen sein müssen, um von dem ergänzten Vergleich betroffen zu sein, wurde im ergänzten Vergleich mit aufgenommen, um der Entscheidung des U.S.-Gerichtes zu folgen.

  16. Welche Art von Schriftstücken werden als „Beilagen“ betrachtet?
    Beispiele für Beilagen sind Vorwörter, Schlusswörter, Prologe, Epiloge, Gedichte, Zitate, Briefe, Textausschnitte aus Büchern, Zeitschriften oder andere Arbeiten; Liedtexte oder Tabellen, Karten und Grafiken, die keine Bildarbeiten darstellen.

  17. Gibt es irgendwelche Werke, die von der Definition von „Beilage“ ausgeschlossne sind?
    Ja. AUSGENOMMEN von der Definition „Beilage“ sind:

    • Bildarbeiten wie Fotografien, Landkarten und Gemälde; Noten in einem Notensystem und
    • Arbeiten, die gemäß dem U.S.-Urheberrechtsgesetz lizenzfrei oder im öffentlichen Besitz sind.


  18. MITGLIEDER DER GRUPPE – VERGLEICHS-OPTIONEN


  19. Was sind meine Optionen gemäß dem ergänzten Vergleich?
    Sie können am ergänzten Vergleich teilnehmen. Wenn Sie nicht bereits aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und nicht aus dem ergänzten Vergleich austreten, sind Sie „Teil des ergänzten Vergleichs“ und haben die folgenden Möglichkeiten:

    • Ansprüche für Ihre Bücher und Beilagen unter http://www.googlebooksettlement.com erheben;
    • Sie können eine Zahlung für Bücher und Beilagen erhalten, die von Google am oder vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert wurden.
    • Sie können verlangen, dass eines oder mehrere Ihrer Bücher entfernt werden oder, dass eines oder mehrere Ihrer Bücher nicht digitalisiert werden;
    • Eines oder mehrere Ihrer Bücher von einigen Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ gemäß dem ergänzten Vergleich einschließen oder ausschließen;
    • Eines oder mehrere Ihrer Bücher von allen Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ gemäß dem ergänzten Vergleich einschließen oder ausschließen;

    Wenn Sie am Vergleich teilnehmen, können Sie Einwände gegen die ergänzten Bedingungen des ergänzten Vergleichs erheben. Wenn Sie Einwände gegen den ursprünglichen Vergleich erhoben haben, werden diese (soweit sie nicht zurückgezogen werden) im Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich gesehen und müssen nicht erneut geltend gemacht werden.

    Sie können aus der Gruppe des ergänzten Vergleichs austreten. Wenn Sie aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und es dabei belassen möchten, müssen Sie nicht erneut austreten. Wenn Sie aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und wieder dem ergänzten Vergleich beitreten wollen, können Sie dies tun.

    Wenn Sie in der Gruppe des ergänzten Vergleichs bleiben, sind Sie an den ergänzten Vergleich gebunden. Wenn Sie die Ansprüche für Ihre Bücher nicht in Anspruch nehmen, werden Sie keine Barzahlungen erhalten oder können in der Zukunft auch nicht an Einnahmeplänen von Google für die Verwendung Ihrer Bücher teilnehmen. Wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen, werden Sie aber auf alle Copyright-Verletzungen verzichten, für die Sie gegen Google Ansprüche aufgrund der Digitalisierung Ihrer Bücher - ohne Genehmigung - Anspruch erheben könnten. (Für weitere Informationen bzgl. der Ansprüche gemäß dem ergänzten Vergleich siehe Frage 34 weiter unten.).

  20. Was geschieht, wenn ich nichts tue?
    Wenn Sie ein U.S.-Urheberrechts-Interesse an einem Buch oder einer Beilage (siehe FAQs 11 – 15) besitzen, müssen Sie gegenwärtig nichts tun, wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen möchten. Sie werden die Sachzuwendungen des ergänzten Vergleiches erhalten, wenn er durch vom Gericht genehmigt wurde und wenn Sie rechtzeitig die entsprechenden Formulare vorlegen und Ihre Ansprüche gegen Google und die Teilnehmenden Bibliotheken erlassen und vom Gericht abgewiesen werden. Wenn Sie am Vergleich teilnehmen, werden Sie durch jedes Urteil oder Entschluss des Gerichts im Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich, entweder günstig oder ungünstig betroffen sein.

  21. Was sollte ich nun tun?
    Wenn Sie ein U.S.-Urheberrechts-Interesse an einem Buch oder einer Beilage besitzen, müssen Sie gegenwärtig nichts tun, wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen möchten.

    Wenn Sie Ansprüche bzgl. einer Barzahlung für Bücher oder Beilagen, die von Google am oder vor dem 5. Mai 2009 ohne Genehmigung digitalisiert wurden, müssen Sie ein Anspruchsformular für diese Bücher oder Beilagen bis zum 31. März 2011 (verlängert vom 5. Januar 2010) einreichen.

    Wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen und von den Einnahmen, die Google aufgrund der Verwendung Ihrer Bücher erzielt, profitieren möchten, sollten Sie das Anspruchsformular so bald wie möglich einreichen, obwohl es dafür keine festgelegte Frist gibt.

  22. Was bedeutet Widerspruch oder austreten?
    Einen Widerspruch bzgl. des ergänzten Vergleichs einzulegen, bedeutet eine schriftliche Anfrage zu senden mit der Aufforderung vom ergänzten Vergleich gestrichen zu werden. Wenn Sie Widerspruch bzgl. des ergänzten Vergleichs einlegen (oder des ursprünglichen Vergleichs und diesen nicht zurückziehen) , werden Sie von den Sachzuwendungen des ergänzten Vergleichs nicht profitieren und Sie werden nicht an die Bedingungen gebunden sein, einschließlich der Freigabe von Ansprüchen gegen Google.

  23. Wie kann ich Widerspruch zum ergänzten Vergleich einlegen, wenn ich nicht bereits aus dem ursprünglichen Vergleich (Original Settlement) ausgetreten bin oder Widerspruch eingelegt habe?
    Wenn Sie aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind/Widerspruch eingelegt haben und es dabei belassen möchten, müssen Sie nicht erneut austreten/Widerspruch einlegen. Wenn Sie nicht aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind/Widerspruch eingelegt haben, dies aber in Bezug auf den ergänzten Vergleich tun möchten, können Sie:

    1. auf http://www.googlebooksettlement.com gehen und die dortigen Anweisungen befolgen, um am oder vor dem 28. Januar 2010 zu widersprechen, oder
    2. indem Sie einen Widerspruch schriftlich per Einschreiben (frankiert) am oder vor dem 28. Januar 2010 an den Vergleichs-Verwalter senden:

      Google Book Search Settlement Administrator
      c/o Rust Consulting
      PO Box 9364
      Minneapolis, MN 55440-9364

      Der Poststempel gilt als Einreichetag.

    Für den Widerspruch müssen Sie keinen Grund angeben. Jedoch muss Ihre Widerspruchsanfrage unterzeichnet sein oder wenn online, von einer befugten Person aus der Unterklasse, aus der Sie austreten möchten ausgefüllt werden (entweder die Autor-Unterklasse oder Herausgeber-Unterklasse), und Ihr Name und Anschrift müssen angegeben sein oder, wenn Sie ein Agent eines Autors sind, muss der Name des Autor-Unterklasse-Mitgliedes angegeben werden, in dessen Namen Sie handeln (d.h., die Person, deren Name als der Autor des Buches oder Beilage erscheint), und jedes Pseudonym, das vom Autor für die Bücher, verwendet wird. Um sicherzustellen, dass Google klar versteht, welche Bücher und/oder Beilagen von dem Widerspruch betroffen sind, sollen Mitglieder der Herausgeber-Unterklasse alle Impressums unter denen Sie veröffentlichen oder veröffentlicht haben angeben, sowie Bücher, an denen ein U.S.-Urheberrecht-Interesse besteht.

    Obwohl es kein Erfordernis für den Widerspruch ist, bitten wir Sie in der Widerspruchsmitteilung Titel, Autor, Herausgeber und ISBN (wenn das Buch eine ISBN hat) aller Ihrer Bücher und Beilagen anzugeben, so dass Google die Bücher und Beilagen identifizieren kann.

  24. Was geschieht mit den Büchern von Autoren und Verlegern, die Widerspruch gegen den ergänzten Vergleich einlegen?
    Die Bedingungen des ergänzten Vergleichs gelten nicht für diese Autoren oder Verleger, wenn ein Autor oder Verleger Widerspruch gegen den Vergleich einlegt. Das bedeutet, dass der Autor oder Verleger alle Rechte behält, selbst eine Klage gegen Google aufgrund der Digitalisierung und Anzeige der Bücher und Beilagen der Autoren oder Verleger und gegen die teilnehmenden Bibliotheken anstrengen kann, wenn er das wünscht. Das bedeutet auch, dass Google durch den Vergleich weder ermächtigt wird, diese Bücher und Beilagen auf bestimmte Weise zu nutzen, noch dass Google dies hierdurch untersagt wird.

    Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf der Widerspruchsseite können Autoren oder Verleger verlangen, dass der Vergleichsverwalter Google bittet, die auf dem Widerspruchsformular angegebenen Bücher oder Beilagen nicht zu digitalisieren (bzw. keine Inhalte daraus anzuzeigen, falls diese bereits digitalisiert sind). Obwohl Google gemäß dem ergänzten Vergleich nicht verpflichtet ist, einer solchen Bitte nachzukommen, hat Google dem Vergleichsverwalter gegenüber erklärt, dass die gegenwärtigen Richtlinien von Google vorsehen, solchen Bitten freiwillig nachzukommen, wenn diese Bücher oder Beilagen einzeln aufgeführt und urheberrechtlich geschützt sind und die Autoren oder Verleger ein gültiges und nicht angefochtenes Urheberrecht an ihren Büchern und Beilagen haben.

    Im alternativen Fall, wenn Autoren oder Verleger ungeachtet ihrer Entscheidung, gegen den ergänzten Vergleich Widerspruch einzulegen, wünschen, dass Google in Bezug auf die Verwendung der Bücher oder Beilagen außerhalb des ergänzten Vergleichs Kontakt mit ihnen aufnimmt, können Autoren oder Verleger ein anderes Kästchen auf der Widerspruchsseite ankreuzen.

  25. Warum müssen Verleger die Namen der Impressen auf dem Widerspruchsformular aufführen?
    Durch die Bereitstellung von Namen der Impressen teilen Verleger dem Vergleichsverwalter mit, dass sie Google nicht ermächtigen, mit diesen Impressen veröffentlichte Bücher anzuzeigen. Die Namen werden an Google weitergeleitet, damit Google feststellen kann, für welche Bücher Google durch den ergänzten Vergleich nicht ermächtigt wird, diese für Anzeigezwecke, wie z. B. Vorschau-Nutzung, Institutions-Abonnements und Kundenkäufe zu verwenden.

  26. Was ist ein Einwand?
    Einen Einwand gegen einen Vergleich zu erheben, bedeutet einen Kommentar einzureichen, der Ihre Nichtübereinstimmung mit einem Aspekt des Vergleichs bekundet. Nur Klassenmitglieder des Vergleichs dürfen einen Einwand erheben, was bedeutet, dass eine Person nicht gleichzeitig einen Einwand und einen Widerspruch erheben kann. Das Gericht berücksichtigt Einwände von Klassenmitgliedern des Vergleichs vor der Entscheidung, ob es einen Vergleich genehmigt.

  27. Wie kann ich einen Einwand zum ergänzten Vergleich einlegen?
    Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie nur Einwände gegen die Bedingungen des ergänzten Vergleichs erheben, die im Vergleich zum ursprünglichen Vergleich abgeändert sind. Wenn Sie Einwände gegen den ursprünglichen Vergleich erhoben haben, werden diese (soweit sie nicht zurückgezogen werden) im Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich gesehen und müssen nicht erneut geltend gemacht werden. Wenn Sie gegen den ergänzten Vergleich Einwände erheben möchten, müssen Sie am oder vor dem 28. Januar 2010 am Gericht eine Erklärung hinsichtlich Ihres Einwands oder Ihren Standpunkt in Bezug auf die ergänzten Bedingungen des Vergleichs sowie die Gründe dafür angeben und diese an folgende Anschrift senden:

    Office of the Clerk, J. Michael McMahon
    U.S. District Court for the Southern District of New York
    500 Pearl Street
    New York, New York 10007

    Sie müssen eine Kopie Ihres Einwandes per E-Mail oder Einschreiben auch an die Berater der Unterklasse Autor, Berater der Unterklasse Herausgeber und Berater von Google senden.

    Berater der Unterklasse Autor Berater der Unterklasse Herausgeber Berater von Google
    Michael J. Boni, Esq.
    Joanne Zack, Esq.
    Joshua Snyder, Esq.
    Boni & Zack LLC
    15 St. Asaphs Road
    Bala Cynwyd, PA 19004
    bookclaims@bonizack.com
    Jeffrey P. Cunard, Esq.
    Bruce P. Keller, Esq.
    Debevoise & Plimpton LLP
    919 Third Avenue
    New York, NY 10022
    bookclaims@debevoise.com
    Daralyn J. Durie, Esq.
    Joseph C. Gratz, Esq.
    Durie Tangri LLP
    332 Pine Street, Suite 200
    San Francisco, CA 94104
    UNITED STATES OF AMERICA
    bookclaims@durietangri.com

  28. Kann ich einen Widerspruch und einen Einwand einlegen?
    Nein, Sie können nicht gleichzeitig einen Einwand und einen Widerspruch einlegen. Nur Klassenmitglieder des Vergleichs können einen Einwand gegen einen Vergleich einlegen und Personen, die einen Widerspruch einlegen sind nicht mehr Klassenmitglieder des Vergleichs.

  29. Was ist der Unterschied zwischen Einwand einlegen gegen einen Vergleich und Nicht-Teilnahme (Widerspruch) an einem Vergleich?
    Sie können gegen einen Vergleich einen Einwand einlegen, wenn Sie ein Klassenmitglied bleiben und dem Vergleich, wenn genehmigt, unterworfen sind, aber mit einem Aspekt des Vergleiches nicht übereinstimmen. Ein Einwand erlaubt Ihnen Stellungnahmen, die im Gericht angehört werden können. Im Gegensatz dazu bedeutet Widerspruch/Nicht-Teilnahme, dass Sie nicht mehr ein Mitglied der Klasse sind und dass Sie den Geschäftsbedingungen des Vergleiches nicht unterworfen sein wollen. Sobald Sie wählen nicht teilzunehmen/zu widersprechen, verlieren Sie jedes Recht, gegen den Vergleich zu protestieren, weil der Vergleich Sie nicht mehr betreffen wird.

  30. Kann ich sowohl am Partnerprogramm als auch am ergänzten Vergleich teilnehmen?
    Ja. Sie können selbst dann am ergänzten Vergleich und den Einnahmemodellen für ein oder mehrere Bücher teilnehmen, wenn Sie bereits am Partnerprogramm teilnehmen. Gilt der Partnerprogramm-Vertrag für ein bestimmtes Buch, das auch unter den Vergleich fällt, so regelt er die Handhabung des Buches durch Google in dem Umfang, in dem das Partnerprogramm dieselbe Nutzung oder dieselben Einnahmemodelle wie der Vergleich bietet, und es finden etwaige für Google im Rahmen des Partnerprogramms bestehende Nutzungsverbote Anwendung.


  31. DIE BEDINGUNGEN DES VERGLEICHS


  32. Welche Genehmigung hat Google gemäß dem ergänzten Vergleich?
    Gemäß dem ergänzten Vergleich genehmigen die Inhaber von Rechten Google nicht exklusiv folgendes:

    • Bücher und Beilagen weiterhin zu digitalisieren
    • Abonnements für eine elektronische Bücher-Datenbank an Institutionen zu verkaufen;
    • Online-Zugang für einzelne Bücher zu verkaufen;
    • Werbung auf den Seiten der Bücher zu verkaufen;
    • Auszüge von Büchern in einem „Vorschau“-Format zu zeigen, um Online-Zugangsverkäufe zu Büchern zu fördern;
    • Ausschnitte von Büchern anzuzeigen; und
    • Bibliographische Informationen zu Büchern anzuzeigen.

  33. Welche Sachzuwendungen erhalten Inhaber von Rechten von dem ergänzten Vergleich?

    • 63% der Einnahmen, die Google durch die Buchsuche erzielt. Google wird den Inhabern von Rechten 63% aller Einnahmen, die durch kommerzielle Verwendungen erzielt werden, auszahlen .



    • Etablierung einer Buchrechte-Registrierungsstelle. Google wird US $ 34,5 Millionen zahlen, um die Buchrechte-Registrierungsstelle zu etablieren, Inhaber von Rechten zu finden, eine Datenbank mit deren Kontaktinformationen und Copyright-Interessen an Büchern und Beilagen zu erstellen und um die Einnahmen der Copyright-Rechteinhaber zu verteilen, sowie Mitteilungs-/Vergleichsverwaltungskosten zu zahlen.

    • Das Recht Bücher und Beilagen bei Google Buchsuche zu verwalten.Copyright-Rechteinhaber werden das Recht haben, festzulegen, ob und in welchem Ausmaße Google deren urheberrechtlich geschützte Schriftstücke verwenden darf.

    • Barzahlungen. Google wird mindestens US $ 45 Millionen zahlen, um Inhaber von Rechten zu entschädigen, deren Werke Google ohne Genehmigung zum 5. Mai 2009 gescannt hat. Inhaber von Rechten, deren Werke Google ohne Genehmigung bis zum 5. Mai 2009 gescannt hat, haben einen Anspruch auf Barzahlungen, die mindestens US $ 60 pro hauptsächliche Arbeit, US $ 15 pro vollständige Beilage und US $ 5 pro teilweise Beilage betragen. Eine „hauptsächliche Arbeit“ ist die Hauptarbeit eines Buches (d.h. der Teil des Buches, der keine Vorwörter, Nachwörter, Fußnoten und andere Materialien enthält).

  34. Wie werden Barzahlungen festgelegt?
    Es wird es nur eine US $ 60 Barzahlung für eine hauptsächlichen Arbeit geben für Inhalt, der in einem Buch und auch in einer Beilage in einem anderen Buch erscheint (da ein Teil des ersten Buches im zweiten Buch zitiert wurde). Jedes Buch beinhaltet nur eine hauptsächliche Arbeit. Zum Beispiel, ein Buch des Romans Wer die Nachtigall stört beinhaltet eine Einleitung, Fußnoten und ein Schlusswort. Der Roman selbst wäre die hauptsächliche Arbeit; alle anderen Materialien wären Beilagen, wenn das U.S.-Urheberrecht jemand anderes an diesen Materialien besitzt, als die Inhaber von Rechten der hauptsächlichen Arbeit. In gleicher Weise, könnte ein Buch mehrere Kurzgeschichten von mehreren Autoren enthalten (z.B. die Besten Kurzgeschichten 2008). Eine Sammlung von Kurzgeschichten wäre die hauptsächliche Arbeit und jede einzelne Kurzgeschichte wäre eine „Beilage“.

    Also, es wird nur eine Zahlung für jede Beilage geben, unabhängig davon wie oft sie in einem oder mehreren Büchern erscheint.

  35. Kann ein Inhaber von Rechten verlangen, dass seine Werke bei Google NICHT erscheinen?

    Bücher: Ja. Inhaber von Rechten an Büchern haben gemäß dem ergänzten Vergleich zwei Optionen, Entfernen oder Ausschließung.

    Inhaber von Rechten können von Google verlangen, dass ein oder mehrere Bücher entfernt werden, wenn diese schon digitalisiert wurden oder die können von Google, dass ein Buch überhaupt nicht digitalisiert wird. Inhaber von Rechten haben das Recht ein Buch von Google entfernen zu lassen, wenn dies vor dem 9. März 2012 verlangt wird. Nach dem 9. März 2012 wird Google dem Verlangen „nicht zu digitalisieren“ zum Tag des Verlangens folgen, wenn das Buch noch nicht digitalisiert wurde. Inhaber von Rechten haben das Recht, Bücher aus den Digitalen Bibliothekskopien teilnehmender Bibliotheken und aus der Recherchesammlung entfernen zu lassen und müssen dies bis spätestens 5. April 2011 beantragen.

    Inhaber von Rechten an Büchern können stattdessen verlangen, dass ihre Bücher von Google ausgeschlossen werden. Mit einer Ausschließung können Inhaber von Rechten an Büchern steuern, welche Nutzung angezeigter Informationen Google von ihren Büchern vornehmen kann und diese Auswahl im Zeitablauf ändern. Ausschließung bedeutet, dass das Buch von Google nicht in einer oder mehrerer Nutzungen angezeigter Informationen angezeigt wird (obwohl das Buch nicht von allen Servern von Google oder den teilnehmenden Bibliotheken gelöscht wird, wie es beim Entfernen der Fall wäre).

    Gemäß dem ergänzten Vergleich werden kommerziell verfügbare (allgemein, In-Druck oder im Handel erhältliche) Bücher in den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht für Nutzung angezeigter Informationen aufgenommen. Inhaber von Rechten von In-Druck oder im Handel erhältlichen Büchern (oder kommerziell verfügbare Bücher), können aber festlegen, dass ein Buch auf Buchbasis in irgendeiner Form oder allen Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ mit eingeschlossen werden, indem das Anspruchsformular ausgefüllt wird. Zum Beispiel, könnte ein Buch für alle Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ und ein anderes nur für Vorschau-Nutzung mit eingeschlossen werden. Inhaber von Rechten können diese Wahl ändern, z.B. späterer Ausschluss des Buches von der Vorschau-Verwendung.

    Bücher, die nicht kommerziell verfügbar sind (allgemein, vergriffene oder im Handel nicht erhältliche Bücher) in den Vereinigten Staaten von Amerika, sind gemäß Vorgabe für alle Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ eingeschlossen. Inhaber von Rechten von vergriffenen oder im Handel nicht erhältliche Bücher (oder kommerziell nicht verfügbare Bücher), können aber festlegen, dass ein Buch auf Buchbasis in irgendeiner Form oder allen Formen von der „Nutzung angezeigter Informationen“ ausgeschlossen werden, indem das Anspruchsformular ausgefüllt wird. Zum Beispiel, ein Buch könne von allen Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ ausgeschlossen sein und ein anderes könnte von der Auszugsweisen-Verwendung ausgeschlossen sein. Inhaber von Rechten können diese Auswahl später ändern, z.B. ein Buch später für Auszugs-Verwendung mit einschließen.

    Ein Inhaber von Rechten eines vergriffenen oder im Handel nicht erhältlichen Buches, muss aber das Buch für Institutions-Abonnements mit einschließen, wenn der Inhaber von Rechten möchte, dass das Buch für einzelne Nutzer Online verfügbar sein soll.

    Sobald ein Inhaber von Rechten eine Einschlussgebühr für ein Buch erhält, kann der Inhaber von Rechten das Buch nicht mehr von Institutions-Abonnements ausschließen ohne die Gebühr der Registrierungsstelle zu zahlen. Einschlussgebührenzahlungen werden von der Registrierungsstelle nicht vorgenommen bis die Registrierungsstelle zunächst zehn Jahre lang Einnahmen von Google erhalten hat. Um für eine Einschlussgebühr zu qualifizieren, müssen Sie zuerst Ihr Buch bei der Registrierungsstelle innerhalb des Datum des Inkrafttretens anmelden.

    Beilagen:Die Inhaber von Rechten von Beilagen haben das Recht, Beilagen von allen – aber nicht weniger als allen „Nutzungen angezeigter Informationen“ auszuschließen. Dieses Recht beschränkt sich auf die Beilage selbst und nicht irgendeinen anderen Teil des Buches, einer Regierungsarbeit oder lizenzfreien Buches, welches die Beilage enthält. Wenn Sie ein Inhaber von Rechten einer Beilage sind, der Inhaber von Rechten eines Buches, welches eine Beilage enthält, hat Google in einigen Fällen das Recht Ihr Verlangen, die Beilage von der „Nutzung angezeigter Informationen“ auszuschließen, anzufechten, wenn angenommen wird, dass ein Vertragsrecht vorliegt, gemäß dem Ihre Beilage als Teil eines Buches angezeigt werden darf. In Bezug auf Beilagen in Regierungsarbeiten und lizenzfreien Büchern, kann Google Ihre Anfrage Ihre Beilage von der Regierungsarbeit oder dem lizenzfreie Buch auszuschließen, zurückweisen.

    Sobald ein Inhaber von Rechten eine Einschlussgebühr für ein Buch erhält, kann der Inhaber von Rechten das Buch nicht mehr von Institutions-Abonnements ausschließen ohne die Gebühr der Registrierungsstelle zu zahlen. Einschlussgebührenzahlungen werden von der Registrierungsstelle nicht vorgenommen bis die Registrierungsstelle zunächst zehn Jahre lang Einnahmen von Google erhalten hat. Um für eine Einschlussgebühr zu qualifizieren, müssen Sie zuerst Ihr Buch bei der Registrierungsstelle innerhalb des Datum des Inkrafttretens anmelden.

  36. Was geschieht, wenn ich verlange, dass mein Buch entfernt wird und dann später meine Meinung ändere und möchte, dass es mit eingeschlossen wird?
    Selbst wenn ein Inhaber von Rechten ein Buch entfernt, kann es möglich sein, sich mit Google nachher in Verbindung zu setzen, um zu versuchen, einen separaten Vertrag für die Aufnahme des Buches außerhalb des ergänzten Vergleichs zu verhandeln.

  37. Kann ich verlangen, dass meine Bücher entfernt werden und immer noch am ergänzten Vergleich teilnehmen?
    Ja. Wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen und auch Ihre Bücher entfernen möchten, müssen Sie das Anspruchsformular am oder vor dem 5. April 2011 ausfüllen, um Bücher aus den Digitalen Bibliothekskopien teilnehmender Bibliotheken und aus der Recherchesammlung entfernen zu lassen. Der Antrag muss bis spätestens 9. März 2012 eingehen, um Bücher danach von Google entfernen zu lassen. Danach wird Google „bitte nicht digitalisieren“-Anfragen nur noch beachten, wenn ein Buch am Tag der Anfrage noch nicht digitalisiert wurde.

  38. Spielt es eine Rolle, ob mein Buch In-Druck oder im Handel erhältlich oder vergriffen und nicht mehr im Handel erhältlich ist?
    Ja. Ob Ihr Buch In-Druck oder im Handel erhältlich oder vergriffen oder im Handel nicht erhältlich ist, kann Einfluss darauf haben, welche Rechte Google bzgl. der Verwendung des Buches hat und ob Sie und/oder andere Inhaber von Rechten Einnahmen von der Verwendung des Buches erhalten.

    Die ergänzte Vergleichsvereinbarung verwendet den Begriff „kommerziell verfügbar“, was allgemein bedeutet, dass ein Buch In-Druck oder im Handel erhältlich ist. Wenn ein Buch nicht kommerziell verfügbar ist, bedeutet dies im Allgemeinen, dass es vergriffen oder im Handel nicht erhältlich ist. Google hat das Recht auf „Nutzung angezeigter Informationen“ und „Nutzung nicht angezeigter Informationen“ für jedes Buch, welches nicht kommerziell verfügbar für die Dauer des U.S.-Copyrights für dieses Buch ist, AUSSER der Inhaber von Rechten weist Google an, dies nicht zu tun oder er weist Google an, das Buch zu entfernen. (Siehe FAQ 35.) Im Gegensatz dazu gibt es keine Frist für die Nicht-Teilnahme im Vergleich zur Entfernung.

    Google hat nicht das Recht auf alle „Nutzungen angezeigter Informationen“ eines jeglichen kommerziell verfügbaren Buches, AUSSER der Inhaber von Rechten des Buches genehmigt Google die Verwendung des Buches für solche Nutzungen. Wenn ein Inhaber von Rechten die „Nutzung angezeigter Informationen“ genehmigt, hat er das Recht auf Sachzuwendungen für dieses Buch, wie es im Vergleich beschrieben ist. Trotzdem, hat ein Inhaber von Rechten das Recht andere Bedingungen mit Google, unabhängig vom Vergleich, zu verhandeln. Gemäß dem Vergleich hat Google das Recht, „Nutzung nicht angezeigter Informationen“ eines Buches „In-Druck oder im Handel erhältlich“ für die Dauer des U.S.-Urheberrechtes dieses Buches anzuwenden, ES SEI DENN, DASS der Inhaber von Rechten das Buch rechtzeitig entfernt.

    Die Begriffe „In-Druck oder im Handel erhältlich„ und „vergriffen oder im Handel nicht erhältlich“ haben auch besondere Bedeutungen gemäß den Autor-Herausgeber-Verfahren, die in Anhang A des ergänzten Vergleichs aufgeführt sind.

  39. Was ist „Nutzung angezeigter Informationen“?
    Nutzung angezeigter Informationen schließt Zugriffsverwendungen, Vorschau-Verwendungen, Auszugs-Anzeigen und Anzeige von bibliographischen Seiten mit ein.

    • sind das Betrachten und kommentieren des kompletten Buches, sowie Drucken und Kopieren/Ausschneiden von Teilen des Buches, was einer Beschränkung auf eine bestimmte Seitenanzahl unterliegt. Die Verwendung schließt institutionelle Abonnements, Kundenkäufe von Online-Zugriff, öffentlicher Zugriff in Bibliotheken und andererorts mit ein.
    • Vorschau-Verwendungen ermöglichen es einem Sucher, 20% eines Buches anzuzeigen, bevor er sich zu einem Kauf entscheidet, aber der Sucher hat nicht die Möglichkeit Teile zu kopieren und einzufügen, zu drucken oder Seiten des Buches zu kommentieren. Vorschau-Verwendungen wurden entwickelt, um als Marktwerkzeug zu dienen, um dann das Buch zu verkaufen.
    • Auszugs-Anzeigen ermöglichen es einem Sucher drei bis fünf Zeilen Text eines Buches anzuzeigen, mit drei Auszugs-Verwendungen pro Nutzer für ein Buch.
    • Anzeige bibliographischer Seiten bedeutet, dass Nutzer die Titelseite eines Buches sehen können, sowie Copyrightseite, Inhaltsverzeichnis und Stichwortverzeichnis.

  40. Was ist „Nutzung nicht angezeigter Informationen“?
    Nutzung nicht angezeigter Informationen sind Verwendungen, wobei Inhalt von Büchern der Öffentlichkeit nicht angezeigt wird. Beispiele umfassen Anzeige der bibliografischen Informationen (aber nicht Anzeige der Buchseiten selbst), Volltext-Indexe ohne den Text anzuzeigen, das geografische Indexieren von Büchern, die algorithmische Auflistungen von Schlüsselwörtern für Kapitel von Büchern, und die interne Forschung und Entwicklung bei Google.

  41. Gibt es Vorteile für die Öffentlichkeit?
    Ja. Wenn der ergänzte Vergleich genehmigt ist, werden Nutzer in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Lage sein in vergriffenen oder im Handel nicht erhältlichen Büchern, die man in den meisten Buchläden oder in dem meisten Bibliotheken nicht mehr findet, nach Textstellen zu suchen und sich die Seiten anzeigen zu lassen. Zusätzlich wird jedes Bibliotheksgebäude ein Computerterminal haben, an dem Nutzer nach Seiten in der Google Datenbank suchen, diese lesen und - wenn die Bibliothek die Vorrichtungen dafür hat – auch drucken können .

  42. Handelt es sich bei den Rechten von Google unter dem ergänzten Vergleich um ausschließliche oder einfache Rechte?
    Bei den Rechten, die Google und den teilnehmenden Bibliotheken eingeräumt werden, handelt es sich um einfache Rechte. Die Inhaber von Rechten haben das Recht, Personen oder Organisationen, einschließlich direkten Konkurrenten von Google, die Nutzung ihrer Werke über die Registrierungsstelle oder anderweitig zu gestatten. Das beinhaltet auch die Nutzung, die mit der Google oder den teilnehmenden Bibliotheken gestatteten Nutzung identisch ist. Rechte und Berechtigungen, die Google und den teilnehmenden Bibliotheken gewährt werden, stellen keine Übertragung des Eigentums am Urheberrecht an diesen Werken dar und nichts in der ergänzten Vergleichsvereinbarung gilt als Übertragung von Eigentum am Urheberrecht an den Werken der Inhaber von Rechten.

  43. Wann sollte der Verleger eines im Handel erhältlichen Buches (In Druck) einen Autor darüber informieren, welche Entscheidungen er in Bezug auf die Anzeigezwecke für das Buch getroffen hat?
    Gemäß den Verfahren für Autoren und Verleger, die der ergänzten Vergleichsvereinbarung als Anhang A beiliegen, werden im Handel erhältliche Bücher nur dann angezeigt, wenn die Anzeigezwecke sowohl vom Verleger als auch vom Autor des Buches genehmigt werden. Gemäß diesen Verfahren muss der Verleger den Autor zuerst von den Anzeigezwecken, die er gestatten möchte, unterrichten und dem Autor dann 30 Tage Zeit geben, sich dazu zu äußern, ob er mit den Wünschen des Verlegers einverstanden ist. Ist er nicht damit einverstanden, beschränken sich die gestatteten Anzeigezwecke auf diejenigen, die sowohl vom Verleger als auch vom Autor genehmigt werden.

    Da der ergänzte Vergleich nur dann in Kraft tritt, falls er rechtskräftig vom Gericht genehmigt wird, stellen wir das Datum des Inkrafttretens auf diese Website ein, sobald es bekannt ist und geben dabei gleichzeitig das Datum an, bis wann Verleger ihre Autoren über Entscheidungen für im Handel erhältliche Bücher unterrichten müssen. Verleger können ihre Autoren bereits jetzt von solchen Entscheidungen unterrichten und diese können sich schon jetzt dazu äußern. Sobald das Datum des Inkrafttretens jedoch bekannt ist, wird den Verlegern das offizielle Datum mitgeteilt, bis wann sie Autoren über ihre Entscheidungen unterrichten müssen und ab diesem Datum läuft dann die dreißigtägige Frist, innerhalb der die Autoren sich dazu äußern müssen.


  44. ERLASS VON ABSPRÜCHEN


  45. Was gebe ich auf, wenn ich am ergänzten Vergleich teilnehme?
    Wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen, geben Sie Ihr Recht auf Google und jede Teilnehmende Bibliothek je für Ihre Ansprüche – wie sie im ergänzten Vergleich aufgelistet sind - verklagen zu können. Bezüglich weiterer Informationen lesen Sie bitte den vollständigen Text im Artikel X der ergänzten Vergleichsvereinbarung.

    Zusammenfassend aber Folgendes, wenn Sie am ergänzten Vergleich teilnehmen, erlassen Sie folgende Ansprüche, die Sie andererseits hätten:

    • Ansprüche gegen Google für die Digitalisierung Ihrer Bücher und Beilagen
    • Ansprüche gegen Google für die Verwendung Ihrer Bücher und Beilagen in Google-Produkten und -Diensten
    • Ansprüche gegen Bibliotheken für die Zurverfügungstellung von Büchern und Beilagen für die Digitalisierung
    • Ansprüche gegen Google für die Zurverfügungstellung von Kopien von Büchern und Beilagen an Bibliotheken
    • Ansprüche gegen Google und Bibliotheken, die sich nach dem „Datum des Inkrafttretens“ des ergänzten Vergleichs ergeben, im Ausmaße der Handlungen, die gemäß dem ergänzten Vergleich genehmigt sind.

    Wenn Sie trotzdem noch Fragen zu den Ansprüchen, die Sie erlassen, haben, sollten Sie einen Gruppenberater kontaktieren.


  46. DIE URHEBER-REGISTRIERUNGSSTELLE FÜR BÜCHER


  47. Was ist die Urheber-Registrierungsstelle für Bücher?
    Die Registrierungsstelle wird eine gemeinnützige Organisation sein, die die Interessen der Inhaber von Rechten in Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich und Google vertritt, sowie potentielle Lizenzierungsverträge mit anderen Organisationen, die der Genehmigung der Inhaber von Rechten unterliegen. Die Registrierungsstelle wird eine gleich verteilte Repräsentation der Unterklasse Autor und Unterklasse Herausgeber im Vorstand haben und hat mindestens je einen Vertreter für Autoren und Verleger aus den Vereinigten Staaten, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Australien. Die Registrierungsstelle überträgt auch einer unabhängigen Treuhand die Verantwortung für die Verwertung von nicht beanspruchten Büchern und Beilagen gemäß dem Vergleich. .

  48. Wie wird die Registrierungsstelle finanziert?
    Um die Etablierung und den anfänglichen Betrieb der Registrierungsstelle und um die Kosten des Gruppen-Mitteilungs-Programms, sowie Verwaltungskosten zu finanzieren, hat sich Google bereiterklärt US $ 34,5 Millionen zu zahlen, von denen Google bereits US $ 12 Millionen gezahlt hat. Die Registrierungsstelle wird langfristig durch Verwaltungsgebühren finanziert, die einen prozentualen Anteil der Einnahmen von Google sein werden.

  49. Was wird die Registrierungsstelle tun?
    Die Registrierungsstelle:

    • Repräsentiert die Interessen der Inhaber von Rechten in Zusammenhang mit dem ergänzten Vergleich;
    • Etabliert und wartet eine Datenbank mit Kontaktinformationen von Autoren und Herausgebern;
    • Unternimmt wirtschaftlich angemessene Versuche, die Kontaktdaten von Inhabern von Rechten ausfindig zu machen;
    • Verteilt Zahlungen, die sie von Google für den Anteil der Einnahmen der Inhaber von Rechten erhält; und
    • Hilft bei der Lösung Konflikten zwischen Inhabern von Rechten.


  50. ANSPRUCHSFORMULAR UND VERFAHREN


  51. Wie kann ich einen Anspruch einreichen?
    Um einen Anspruch für Ihre Bücher und Beilagen einzureichen, so dass Sie diese verwalten können, so dass Sie Barzahlung erhalten und sich an zukünftigen Einnahmen beteiligen können, müssen Sie das Anspruchsformular ausfüllen unter http://www.googlebooksettlement.com. Wenn Sie keinen Zugriff auf einen Computer haben, können wir das Anspruchsformular auch per Post zusenden. Wir empfehlen, dass Sie das Anspruchsformular Online auszufüllen, wenn Sie dazu die Möglichkeit haben.

    Sie können das Anspruchsformular zu jeder Zeit ausfüllen, aber es gibt auch Fristen, um bestimmte Sachzuwendungen einzufordern. Um Barzahlungen für Bücher in Anspruch zu nehmen, die Google bis zum 5. Mai 2009 digitalisiert hat, müssen Sie das Anspruchsformular am oder vor dem 31. März 2011 (verlängert vom 5. Januar 2010) ausfüllen. Um ein Buch zu entfernen, müssen Sie das Anspruchsformular bis zu den in FAQ 35 angegebenen Stichtagen ausfüllen.

    Um alle Einnahmen zu erhalten, die Google aufgrund der Verwendung Ihrer Bücher einnimmt, müssen Sie das Anspruchsformular innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Verwendung Ihrer Bücher einreichen. Um eine Einschließungsgebühr für Ihre Bücher und Beilagen zu erhalten, müssen Sie das Anspruchsformular innerhalb von zehn Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs ausfüllen. Die Webseite wird Informationen darüber enthalten, wann dieses Datum abgelaufen ist. Wir empfehlen Ihnen, das Anspruchsformular innerhalb der nächsten Monate auszufüllen, um sicherzustellen, dass Sie die maximalen Sachzuwendungen erhalten, die Ihnen gemäß dem ergänzten Vergleich zustehen.

  52. Wann werden die Zahlungen versendet?
    Es wird längere Zeit in Anspruch nehmen, um die unter dem ergänzten Vergleich genehmigten kommerziellen Verwendungen zu implementieren, die getroffene Auswahl der Inhaber von Rechten für deren Bücher und Beilagen zu implementieren und die Barzahlungen umzusetzen. Die kommerziellen Verwendungen und anderen Vergleichs-Sachzuwendungen, die in dieser Mitteilung beschrieben sind, werden nicht vor dem Datum des Inkrafttretens umgesetzt werden, und weitere Zeit wird nach diesem Datum erforderlich sein, um die Registrierungsstelle zu etablieren und um Rechte klarzustellen, so dass die richtigen Inhaber von Rechten ihre fälligen und geschuldeten Sachzuwendungen erhalten. Seien Sie bitte geduldig und besuchen Sie die Vergleich-Website http://www.googlebooksettlement.comregelmäßig, um über aktuelle Vorgänge informiert zu sein.

  53. Was ist das Datum des Inkrafttretens ?
    Das Datum des Inkrafttretens ist der Tag, an dem der ergänzte Vergleich vom Gericht als genehmigt wurde und nicht mehr angefochten werden kann. Wenn dies geschehen ist, wird das Datum des Inkrafttretens auf der Webseite bekannt gegeben. Das Datum des Inkrafttretens wird nicht vor März 2010 liegen.

  54. Warum muss ich für meine Bücher/Beilagen Ansprüche stellen?
    Wenn Sie Ansprüche für Ihre Werke stellen, wird die Registrierungsstelle in der Lage sein, für die Verwendung Ihrer Werke Zahlungen zu leisten und Sie werden in der Lage sein Bücher und Beilagen für einige oder alle Formen der „Nutzung angezeigter Informationen“ zu entfernen oder auszuschließen. Wenn Sie keine Ansprüche für Ihre Bücher /Beilagen stellen, wird die Registrierungsstelle nicht in der Lage sein, Sie zu lokalisieren und kann deshalb auch keine Einnahmen und Gebühren an Sie verteilen. „Ansprüche erheben“ bedeutet, dass Sie versichern, dass Sie ein U.S.-Urheberrechts-Interesse an einem Buch oder einer Beilage haben.

  55. Wenn ich Ansprüche für ein Buch oder Beilage erhebe, kann ich dann verlangen, dass es ausgeschlossen wird?
    Ja.

  56. Stellt die Registrierungsstelle eine Möglichkeit für Mitglieder einer Klasse bereit, zu erfahren, ob ihre Bücher bereits in einer Bibliothek in den USA digitalisiert wurden?
    Ja. Sobald Sie einen Anspruch auf Ihre Bücher erhoben haben, werden Sie auf der Website auf einer Seite mit näheren Angaben über jedes Buch, auf das Sie Anspruch erhoben haben, darüber informiert, ob dieses Buch per 5. Mai 2009 bereits digitalisiert wurde. Sie können ebenfalls den Vergleichs-Administrator ansprechen, der ihnen beim Identifizieren helfen wird, ob Ihre Bücher per 5. Mai 2009 bereits digitalisiert wurden oder wahrscheinlich digitalisiert werden. Bücher, die am oder vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert wurden, haben Anspruch auf Barauszahlungen. Bücher, die nach dem 5. Mai 2009 digitalisiert wurden, haben keinen Anspruch auf Barauszahlungen. Beachten Sie, dass der Digitalisierungsstatus lediglich Relevanz für den Anspruch auf eine Barauszahlung hat. Der ergänzte Vergleich gestattet Google, Ihre Bücher zu digitalisieren, sofern Sie keinen Anspruch erheben und sie entfernen.

  57. Wenn Anspruch auf ein Buch oder eine Beilage erhoben wurde, werden die Erben des Autors automatisch Zahlungen erhalten, nachdem der Inhaber von Rechten verstorben ist?
    Ja, vorausgesetzt, dass die Erben des Autors Inhaber von Rechten sind (d.h. sie besitzen ein U.S.-Urheberrechts-Interesse am Buch des Autors), und wenn die Erben Ansprüche gegenüber der Registrierungsstelle erheben (so dass die Registrierungsstelle weiß an wen sie Zahlungen senden soll).

  58. Muss ich die Erben benennen, wenn ich Ansprüche erhebe?
    Nein, es ist nicht notwendig die Erben zu benennen, wenn Sie Ansprüche an Ihren Büchern und Beilagen erheben.

  59. Kann ich eine Barzahlung erhalten und meine Bücher nach wie vor entfernen beziehungsweise meine Bücher und Beilagen ausschließen?
    Ja, wenn Ihre Bücher oder Beilagen an oder vor dem 5. Mai 2009 ohne Ihre Genehmigung digitalisiert wurden, haben Sie Anspruch auf eine Barzahlung und Sie können nach wie vor Ihre Bücher entfernen und Ihre Bücher und Beilagen ausschließen. Beachten Sie, dass der letzte Termin für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Barzahlung der 31. März 2011 (verlängert vom 5. Januar 2010) ist und dass die Fristen zum Entfernen von Büchern in FAQ 35 angegeben sind. Ansonsten gibt es keine Frist, um eine Forderung für Bücher und Beilagen geltend zu machen, und keinen Stichtag für den Ausschluss von Büchern und Beilagen oder für eine anderweitige Inanspruchnahme jedweder Vorteile des ergänzten Vergleichs.

  60. Beinhaltet die Website-Datenbank Werke, die nicht unter den Vergleich fallen?
    Ja. Die Datenbank wurde von Google auf der Grundlage von Informationen von Datenanbietern erstellt und soll die Mitglieder der Klasse beim Anspruchsverfahren unterstützen. Sie führt Werke auf, die wahrscheinlich als „Bücher“ im Sinne des Vergleichs gelten. Nicht jedes in der Datenbank aufgeführte Werk gilt jedoch als „Buch“ im Sinne des ergänzten Vergleichs (vgl. Sie Frage 10 oben). Handelt es sich bei einem Werk in der Datenbank z. B. um eine Fachzeitschrift oder ein Buch, das nach dem 5. Januar 2009 veröffentlicht wurde, so handelt es sich nicht um ein „Buch“, das unter den Vergleich fällt. Die Beglaubigungsseite des Anspruchsformulars führt die Anforderungen auf, die jedes Werk erfüllen muss, um als „Buch“ unter den Vergleich zu fallen.

  61. Wurden alle „Bücher“ in der Datenbank bereits von Google digitalisiert?
    Nein. Die Datenbank beinhaltet „Bücher“, die bereits von Google bis spätestens 5. Mai 2009 digitalisiert wurden (und deshalb für eine Barauszahlung in Frage kommen). Die meisten Werke in der Datenbank wurden jedoch noch nicht von Google digitalisiert. Es kann auch vorkommen, dass einige „Bücher“ in der Datenbank von Google niemals digitalisiert werden. Wenn Sie nicht aus dem Vergleich austreten (Opt-out), geben Sie Google die Erlaubnis, Ihre „Bücher“ in Zukunft zu digitalisieren und falls sie bereits digitalisiert sind, Ihre „Bücher“ gemäß dem ergänzten Vergleich zu nutzen.

  62. Warum wurde der Digitalisierungsstatus einiger Bücher aktualisiert?
    Google hat die Webseite aktualisiert, damit alle Bücher angegeben werden, die mit Stichtag vom 5. Mai ohne Einverständnis digitalisiert worden sind. Google hat bis zu diesem Stichtag letztendlich mehr Bücher digitalisiert, als ursprünglich angenommen und nimmt auch Korrekturen an Einträgen für Bücher vor, die versehentlich als nicht digitalisiert ausgewiesen wurden, obgleich sie digitalisiert waren.

  63. Können Übersetzer Ansprüche geltend machen?
    Ja. Übersetzer, die ein US-Urheberrecht an einem Buch haben, bei dem es sich um ihre Übersetzung eines anderen Buches handelt, können einen Anspruch für die Übersetzung als Mitglied der Unterklasse Autor geltend machen. Die Aufteilung der gemäß dem ergänzten Vergleich erwirtschafteten Einnahmen unter den Mitgliedern der Unterklasse Autor (einschließlich Übersetzer und Autoren) wird auf der Grundlage der einzelnen Verträge für die Übersetzung und der Verfahren für Autoren und Verleger bestimmt. Die Aufteilung der Einnahmen unter den Mitgliedern der Unterklasse Autor und den Mitgliedern der Unterklasse Verleger wird auf der Grundlage der Verfahren für Autoren und Verleger und dem Verteilungsplan bestimmt, die der ergänzten Vergleichsvereinbarung beiliegen, die auf dieser Website aufgerufen werden kann.

  64. Mein Content wurde anscheinend von meinem Verleger für das Google Books-Partnerprogramm eingereicht und es scheint, als würde fast das ganze Buch angezeigt. Können Sie dies bitte erläutern?
    Google hat mit Tausenden von Verlegern (und auch vielen Autoren) Verträge über die Anzeige von Teilen von Büchern über Googles Partnerprogramm abgeschlossen. Das Partnerprogramm ist nicht Teil dieses Vergleichs. Mehr Informationen finden Sie im Help Center des Partnerprogramms. Google hat den Administrator des Vergleichs davon unterrichtet, dass Nutzer bei der Anzeige eines Buches so lange Teile eines Buches anzeigen können, bis die vom Partner gesetzte Grenze (gewöhnlich 20 % der Seiten des Buches, obgleich einige wenige Partner die Anzeige von 100 % des Buches genehmigt haben) erreicht wird. Eine Sicherheitsmaßnahme führt dazu, dass einige Seiten blockiert sind und nicht angezeigt werden. Wenn man durch die Seiten eines Buches im Partnerprogramm blättert, kann es den Anschein haben, als würden fast alle Seiten angezeigt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Sobald ein Nutzer die Anzeigegrenze erreicht hat, kann dieser Nutzer die restlichen Seiten nicht anzeigen, und sie werden nicht auf den Bildschirm geladen. Wenn Sie als Autor nicht wünschen, dass Ihr Buch im Rahmen des Partnerprogramms angezeigt wird, sollten Sie sich an Ihren Verleger wenden.

  65. Können Autoren und Verleger ihre Werke gemäß dem Vergleich kostenlos unter einer Creative Commons-Lizenz oder sonstig verbreiten?
    Ja. Es steht den Inhabern von Rechten frei, einen Preis für ihre Werke festzulegen. Das umfasst auch das Recht, diese kostenlos zu verbreiten. Falls Sie daran interessiert sind, Ihr Werk kostenlos, einschließlich unter einer Creative Commons-Lizenz, zu verbreiten, sollten Sie mithilfe des Anspruchsformulars einen Anspruch für Ihr Buch stellen und auf der Seite „Verwaltung des Buches“ im Kästchen, in dem Sie den Verkaufspreis für Ihr Buch angeben sollen, „Null“ eingeben. In Zukunft beinhaltet auch das Anspruchsformular eine Möglichkeit, das Buch unter einer Creative Commons-Lizenz anzubieten. Prüfen Sie das Anspruchsformular regelmäßig, ob die Wahlmöglichkeit bereits aufgenommen ist. Die Registrierungsstelle unterrichtet Google von Ihrer Bitte und Google nimmt die Informationen auf seiner Webseite auf, damit den Endnutzern die von Ihnen gewählten Lizenzbedingungen bekannt sind. Die Inhaber von Rechten können es Google auch gestatten, ihre Bücher direkt über eine Creative Commons-Lizenz zu verbreiten. Mehr zum Thema Creative Commons -Lizenz erfahren Sie, wenn Sie auf den Link klicken.


  66. TEILNEHMENDE BIBLIOTHEKEN


  67. Was sind „teilnehmende Bibliotheken“?
    „Teilnehmende Bibliotheken „ sind Bibliotheken, die am ergänzten Vergleich teilnehmen. Die ergänzte Vergleichsvereinbarung identifiziert mehrere Kategorien der teilnehmenden Bibliotheken, basierend dem Grad der Teilnahme am ergänzten Vergleich: Vollständige teilnehmende Bibliotheken, kooperierende Bibliotheken, Öffentliche Bibliotheken und andere Bibliotheken.

  68. Was sind „vollständig teilnehmende Bibliotheken“?
    Vollständig teilnehmende Bibliotheken sind Bibliotheken, die es Google ermöglichen, Bücher in deren Sammlungen zu digitalisieren and für die Google eine „Digitale Bibliothekskopie“ (DBK) für diese Bücher zur Verfügung stellt. Die ergänzte Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass vollständig teilnehmende Bibliotheken in der Lage sind die Digitalen Bibliothekskopien in gewisser Weise zu verwenden. Vollständig teilnehmende Bibliotheken werden verpflichtet sein, strikte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Missbrauch der Digitalen Bibliothekskopien und unautorisierten Zugriff zu verhindern. Um so viele Bücher wie möglich im Google Bibliotheksprojekt aufzunehmen, wird Google versuchen, die Liste der teilnehmenden Bibliotheken zu erweitern.

  69. Was können vollständig teilnehmende Bibliotheken mit deren Digitalen Bibliothekskopie eines Buches tun?

    • Sie können davon Kopien anfertigen, um die Digitale Bibliothekskopie zu erhalten;
    • Sie können Nutzern Zugriff auf Digitale Bibliothekskopien gewähren, die Behinderungen haben, die es ihnen unmöglich machen, gedruckte Versionen von Büchern zu lesen;
    • Sie können einen Ersatz eines beschädigten, verfallenen oder gestohlenen Buches zur Verfügung stellen;
    • Sie können Stichwort- und Suchwerkzeuge verwenden und Auszüge in Zusammenhang mit diesen Werkzeugen anzeigen (außer der Inhaber von Rechten eines „Nicht-Anzeige“ Buches schließt eine solche Verwendung aus);
    • Sie können es Lehrkräften und Mitarbeitern ermöglichen, fünf Seiten eines Buches, das nicht kommerziell verfügbar ist für persönliche Schulungszwecke und im Klassenraum zu verwenden;
    • Sie können sie für Forschungszwecke verwenden, bei denen Berechnungsanalyen für ein oder mehrere Bücher zur Verwendung kommen, Forschungszwecke, bei denen der Forscher nicht erhebliche Teile des Buches anzeigt oder liest, um den intellektuellen Inhalt der Anzeige zu verstehen; und
    • Sie können die digitale Bibliothekskopie für andere rechtmäßige Zwecke verwenden, die die Inhaber von Rechten oder die Registrierungsstelle genehmigen.

  70. Was sind „kooperierende Bibliotheken“?
    Eine kooperierende Bibliothek erhält die gleichen Teilnahmerechte und Obligationen gemäß der ergänzten Vergleichsvereinbarung wie vollständig teilnehmende Bibliotheken, außer dass diese keinen Zugriff auf die Digitale Bibliothekskopie haben oder haben werden und sie zustimmen jegliche digitalen Kopien von Büchern, die sie von Google haben, zu löschen.

  71. Was ist eine öffentliche Bibliothek“?
    Eine öffentliche Bibliothek stimmt zu, Google nur lizenzfreie Bücher für die Digitalisierung zur Verfügung zustellen, und sie stimmen zu jegliche digitalen Kopien, die sie von Google erhalten haben, zu löschen und dass sie keinen Zugriff auf Digitale Bibliothekskopien haben oder haben werden.

  72. Was ist eine „andere Bibliothek“?
    Andere Bibliotheken stimmen zu , Google Bücher zur Verfügung zu stellen, aber stimmen nicht zu, vollständig teilnehmende Bibliotheken zu werden, eine kooperierende Bibliothek oder Öffentliche Bibliothek. Einige dieser Bibliotheken haben möglicherweise schon digitale Kopien von Büchern von Google erhalten oder werden solche erhalten. Es werden keine Ansprüche hinsichtlich der Verwendung von digitalen Kopien bei anderen Bibliotheken erlassen.

  73. Wie kann eine Bibliothek eine vollständig teilnehmende oder kooperierende Bibliothek werden?
    Google wird die Registrierungsstelle über jede Bibliothek informieren, die eine vollständig teilnehmende Bibliothek oder ein kooperierende Bibliothek werden möchte. Die Registrierungsstelle hat Genehmigungsrechte hinsichtlich der Aufnahme einer Bibliothek als vollständig teilnehmende Bibliothek oder kooperierende Bibliothek. Eine Bibliothek muss dazu eine Bibliotheks-Registrierungsstellen-Vereinbarung unterzeichnen, um eine vollständig teilnehmende oder kooperierende Bibliothek zu werden.


  74. RECHERCHE SAMMLUNG


  75. Was ist eine Recherche Sammlung?
    Die Recherche Sammlung ist ein Set aller digitalen Bibliothekskopien von Büchern, das in Zusammenhang mit dem Google Bibliotheksprojekt Project erstellt wurde, anders als digitale Kopien von Büchern, die von den Inhabern von Rechten entfernt oder zurückgezogen wurden. Google stellt diese digitalen Kopien Hosting Sites zur Verfügung.

  76. Wie viele Hosting Sites gibt es für die Recherche Sammlung?
    Es können zwei separate Sites zur jeder gegebenen Zeit vorhanden sein. Google könnte eine dritte Hosting Site werden.

  77. Wie kann eine Recherche Sammlung genutzt werden?
    Die Recherche Sammlung wird nur für „qualifizierte Nutzer“ verfügbar gemacht, um spezifische Suchen durchzuführen, einschließlich:

    • Berechnungsanalysen von digitalisierten Bildern, um entweder ein Bild zu verbessern oder um textliche oder strukturelle Informationen aus dem Bild zu extrahieren;
    • Extrahierung von Informationen, um Beziehungen zwischen Büchern oder innerhalb von Büchern zu schaffen oder zu verstehen;
    • Linguistische Analysen, um eine Sprache besser zu verstehen, linguistische Verwendung, semantische und syntaktische Verwendung, wie sie sich über die Zeit und innerhalb eine Genres von Büchern entwickelt hat;
    • Automatisierte Übersetzung (ohne die tatsächliche Produktion von übersetzten Büchern für Anzeigezwecke); und
    • Entwicklung neuer Stichwortverzeichnisse und Suchtechniken.

  78. Wer sind „qualifizierte Nutzer“?
    Ein qualifizierter Nutzer ist eine Person, die sich mit einer spezifischen Forschung beschäftigt, einschließlich:

    • Berechnungsanalysen von digitalisierten Bildern, um entweder ein Bild zu verbessern oder um textliche oder strukturelle Informationen aus dem Bild zu extrahieren;
    • Extrahierung von Informationen, um Beziehungen zwischen Büchern oder innerhalb von Büchern zu schaffen oder zu verstehen;
    • Linguistische Analysen, um eine Sprache besser zu verstehen, linguistische Verwendung, semantische und syntaktische Verwendung, wie sie sich über die Zeit und innerhalb eine Genres von Büchern entwickelt hat;
    • Automatisierte Übersetzung (ohne die tatsächliche Produktion von übersetzten Büchern für Anzeigezwecke); und
    • Entwicklung neuer Stichwortverzeichnisse und Suchtechniken.


  79. ERBSCHAFT UND VOLLMACHT


  80. Die Person, an die die Mitteilung gesandt wurde, ist verstorben. Was soll ich tun?
    Finden Sie heraus, wer der Inhaber von Rechten des Werkes ist. Wenn der Inhaber von Rechten ein Erbe ist – da der Autor sein Urheberrechts-Interesse an den Erben in seinem Testament übertragen hat – dann sollte der Erbe Ansprüche gegen die Registrierungsstelle erheben.

  81. Die Organisation, an die die Mitteilung gesandt wurde existiert nicht mehr oder wurde aufgelöst. Was soll ich tun?
    Finden Sie heraus, wer der Inhaber von Rechten des Werkes ist. Wenn eine Person oder ein Unternehmen die Vermögenswerte der Organisation erworben hat, die nicht mehr existiert oder aufgelöst wurde, dann ist diese Person oder das Unternehmen der neue Inhaber von Rechten und sollte die Ansprüche gegenüber der Registrierungsstelle stellen.

  82. Das im ergänzten Vergleich genannte Mitglied der Gruppe ist nicht in der Lage im eigenen Namen zu agieren. Ich besitze die Handlungsvollmacht. Was soll ich tun?
    Wenn Sie der autorisierte Repräsentant der Angelegenheiten des Gruppen-Mitglieds des ergänzten Vergleichs sind, sollten Sie dem Vergleichs-Verwalter ausreichende Unterlagen präsentieren, die Ihre Vollmacht bestätigen, eine Vollmachtserklärung zusammen mit dem ausgefüllten Anspruchsformular. Das Anspruchsformular kann Online ausgefüllt werden unter http://www.googlebooksettlement.com oder an uns per Post zugesandt werden

    Vergleichs-Verwalter
    c/o Rust Consulting, Inc.
    PO Box 9364
    Minneapolis, MN 55440-9364
    UNITED STATES OF AMERICA

    Wenn Sie ein Agent eines Autors sind, können Sie im Namen des Autors eine Anspruchsformular für Agenten einreichen.


  83. RECHTLICHE UND STEUERBERATUNG


  84. Müssen meine Sachzuwendungen versteuert werden?
    Wir können Ihnen keine Informationen bezüglich der Besteuerung von Sachzuwendungen, die Sie gemäß dem ergänzten Vergleich erhalten, geben. Sie sollten diesbezüglich Ihren eigenen Steuerberater kontaktieren. Wenn Sie kein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika sind, können Barzahlungen und andere Einnahmen den Steuern und Abgaben der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.

  85. Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
    Nein, Sie brauchen sich nicht um einen eigenen Rechtsanwalt zu kümmern, aber wenn Sie wollen, dass Ihr eigener Rechtsanwalt für Sie vor Gericht spricht oder vor Gericht erscheint, müssen Sie eine Mitteilung der Absicht „zu erscheinen“ abgeben.

  86. Ich möchte Ratschläge wie ich vorgehen sollte. Kann ich die Rechtsanwälte der Gruppe kontaktieren?
    Ja,, Sie können die Berater der Unterklasse Autor unter bookclaims@bonizack.com oder Berater der Unterklasse Herausgeber unter bookclaims@debevoise.com kontaktieren. Die Postanschrift der Gruppenberater ist weiter unten angegeben.

  87. Wer sind die Rechtsanwälte der Gruppen?

    Berater der Unterklasse Autor Berater der Unterklasse Herausgeber
    Michael J. Boni, Esq.
    Joanne Zack, Esq.
    Joshua Snyder, Esq.
    Boni & Zack LLC
    15 St. Asaphs Road
    Bala Cynwyd, PA 19004
    bookclaims@bonizack.com
    Jeffrey P. Cunard, Esq.
    Bruce P. Keller, Esq.
    Debevoise & Plimpton LLP
    919 Third Avenue
    New York, NY 10022
    bookclaims@debevoise.com

  88. Muss ich die Rechtsanwälte der Gruppe bezahlen?
    Nein, Sie müssen die Rechtsanwälte der Gruppe nicht für irgendwelche Gebühren oder Ausgaben bezahlen. Gruppenberatung wird das Gericht um Zahlung ersuchen. Jegliche Gebühren und Ausgaben, die den Gruppenberatern vom Gericht gewährt werden, werden von Google gezahlt.

  89. Wie viel werden die Gruppenberater gezahlt bekommen?
    Anwälte für die Unterklasse Autor werden bitten, dass das Gericht Gebühren von Rechtsanwälten und Ausgaben von nicht mehr als US $ 30 Millionen zuerkennt. Abhängig von der Genehmigung des Gerichts, wird Google diesen Rechtsanwälten Gebühren und Ausgaben zusätzlich zu den Summen, die in der Gruppe des ergänzten Vergleichs festgelegt sind, zahlen. Die Anwälte der Unterklasse Herausgeber haben sich einverstanden erklärt, für Gebühren von Rechtsanwälten oder Kostenerstattung nicht das Sammelklagen-Vergleichs-Kapital zu verwenden. Die Berater der Unterklasse Herausgeber werden von einem separaten Vergleich zwischen Google und den Herausgeber in einem verwandten Fall bezahlt.

  90. Wer sind die Rechtsanwälte von Google?
    Die Rechtsanwälte von Google sind Daralyn J. Durie und Joseph C. Gratz der Kanzlei Durie Tangri LLP, in 332 Pine Street, Suite 200, San Francisco, CA 94104, USA, bookclaims@durietangri.com.


  91. FAIRNESS-ANHÖRUNG


  92. Was ist die Fairness-Anhörung?
    Das Gericht wird eine Fairness-Anhörung abhalten, um zu beraten, ob der ergänzte Vergleich fair, angemessen und vernünftig ist. Bei der Fairness-Anhörung wird das Gericht entscheiden, ob der ergänzte Vergleich genehmigt und dem Antrag für die Gebühren von Rechtsanwälten und Ausgaben zugestimmt wird. Wenn Anmerkungen oder Einwände erhalten wurden, wird das Gericht diese zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen.

  93. Wo/wann ist die Fairness-Anhörung?
    Das Gericht wird am 18. Februar 2010 um 10 Uhr eine Fairness-Anhörung im Gerichtssaal 11A des United States District Court for the Southern District of New York, United States Courthouse, 500 Pearl Street, New York, NY 10007 abhalten.

  94. Muss ich an der Fairness-Anhörung teilnehmen?
    Nein, Teilnahme ist nicht erforderlich, selbst wenn Sie ordnungsgemäß einen Einwand eingesandt haben. Gruppenberater werden die Fragen des Gerichts beantworten. Wenn Sie oder Ihr eigener Rechtsanwalt der Fairness-Anhörung beiwohnen möchten, können Sie dies auf ihre eigenen Kosten tun.

  95. Kann ich bei der Fairness-Anhörung sprechen/einen Einwand vorbringen?
    Ja, Sie können bei der Fairness-Anhörung sprechen oder Ihren eigenen Rechtsanwalt für Sie sprechen lassen. Wenn Sie dies tun möchten, müssen Sie das Gericht diesbezüglich informieren und vor dem 4. Februar 2010 eine Benachrichtigung dort einreichen. Kopien eines Einwands und der Mitteilung der Absicht sollte an die Berater der Unterklasse Autor, Berater der Unterklasse Herausgeber und Berater von Google gesandt werden.

  96. Schützen die Programme des ergänzten Vergleichs die Datenschutzrechte der Nutzer?
    Für die klagenden Autoren und Verleger ist der Datenschutz der Leser oberstes Gebot. Wir sind uns alle einig, dass die mit dem Vergleich vorgesehenen Programme die Datenschutzrechte der Nutzer schützen müssen. Google erstellt gegenwärtig die Programme, die unter dem Vergleich angeboten werden (z. B. Institutions-Abonnements, Nutzung der Bücher durch Verbraucher, Verwendung für öffentlichen Zugang usw.) und die alle erst nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs umgesetzt werden dürfen. Google hat sich zur Zusammenarbeit mit Bibliotheksvertretern und Datenschutzgruppen verpflichtet, um angemessene Maßnahmen für den Datenschutz für diese Programme zu ergreifen. Wenn Sie mehr über Googles Engagement für den Datenschutz der Nutzer im Zusammenhang mit dem Programm Google Buchsuche erfahren möchten, rufen Sie http://booksearch.blogspot.com/2009/07/google-books-settlement-and-privacy.html auf.

  97. Gibt es eine Möglichkeit für mich, zu bestätigen, ob mein Buch oder meine Beilage beim U.S. Copyright Office registriert war?
    Sie können bestätigen, ob Ihr Buch oder Ihre Beilage registriert war, indem Sie den Katalog für Urheberrechtseinträge des U.S. Copyright Office durchsuchen. Er stellt die Veröffentlichung von Urheberrechtsregistrierungen und -verlängerungen des U.S. Copyright Office dar und ist in Werkkategorien aufgegliedert. Für Bücher, die vom 1. Januar 1978 bis heute registriert wurden, unterhält das Copyright Office eine durchsuchbare Datenbank, die unter http://www.copyright.gov/records online abgefragt werden kann.

    Für vor 1978 registrierte Bücher steht der Katalog für Urheberrechtseinträge nicht online über die Website des Copyright Office zur Verfügung. Exemplare des Katalogs für Urheberrechtseinträge können von Hand durchsucht werden, indem Sie zum Copyright Office gehen, das sich in der Nationalbibliothek (Library of Congress) im James Madison Memorial Building, 101 Independence Ave SE, Washington, DC 20559-6000 sowie einer Anzahl verschiedener Bibliotheken überall in den Vereinigten Staaten, wie Stanford, University of Michigan und University of California, befindet.

    Darüber hinaus hat Google die Bände eingescannt, die den Katalog für Urheberrechtseinträge für Bücher beinhalten, die von 1923 bis 1978 registriert worden sind. Diesen Katalog können Sie unter Verwendung der Google Buchsuche online durchsuchen. Bitte verwenden Sie diese Anweisungen, um die Online-Scans des Katalogs von Google zu durchsuchen.

    Bei der Feststellung des Registrierungsstatus Ihres Werks können Sie sowohl die Online-Datenbank des Copyright Office als auch die durchsuchbaren Scans von Google prüfen.


  98. WEITERE INFORMATIONEN


  99. Wie kann ich weitere Informationen erhalten?
    Die ergänzte Vergleichsvereinbarung, ihre Anhänge und die anderen Rechtsdokumente, die dem Gericht in dieser Klage vorgelegt wurden, enthalten weitere Informationen über den Vergleich. Sie können die rechtlichen Unterlagen einsehen und kopieren unter http://www.googlebooksettlement.com. Sie können diese Rechtsdokumente während der üblichen Bürozeiten einsehen oder kopieren: Office of the Clerk, J. Michael McMahon, U.S. District Court for the Southern District of New York, 500 Pearl Street, New York, New York 10007.

    Sie können auch die Website der Authors Guild besuchen unterwww.authorsguild.org oder der Association of American Publishers unter www.publishers.org um weitere Informationen zum ergänzten Vergleich zu erhalten.