Google Buchsuche - Vergleich

Hilfe


VEREINFACHTES VERFAHREN ZUR GELTENDMACHUNG VON RECHTEN AUF IHRE BÜCHER UND BEILAGEN

Die Parteien arbeiten daran, das Anspruchsformular zu verbessern. Wir regen die Rechteinhaber an, die Rechte auf ihre Bücher und Beilagen auf dieser Website online geltend zu machen und zu verwalten. Falls Sie jedoch dabei Probleme haben sollten oder bevorzugen, Ihre Rechte über E-Mail oder normale Post geltend zu machen, können Autoren, deren Erben und/oder Agenten und andere Rechteinhaber das Verfahren zur Geltendmachung einleiten, indem sie eine Aufstellung ihrer Werke an den Vergleichsadministrator senden. Es genügt eine Aufstellung der Autoren und der Buch- oder Beilagentitel; das Verfahren zur Geltendmachung der Rechte auf Ihre Werke ist jedoch viel einfacher, wenn Sie uns auch einige oder alle der folgenden Informationen zur Verfügung stellen können: ISBN, Verleger, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort. Diese Informationen sollten alle in dem Buch selbst vorhanden sein.

Sie können Ihre Aufstellung BookSettlement_de@RustConsulting.com entweder im Textkörper der E-Mail oder als Anhang im Excel-, Word-, PDF- oder einem anderen elektronischen Standardformat senden, wie es für Sie am einfachsten ist. Falls Sie es bevorzugen, können Sie einen Ausdruck Ihrer Aufstellung an den Vergleichsadministrator unter folgender Anschrift senden:

Settlement Administrator
c/o Rust Consulting, Inc.
PO Box 9364
Minneapolis, MN 55440-9364
UNITED STATES OF AMERICA

Bitte fügen Sie Ihren Namen, den Namen des Autors oder der Agentur (falls unterschiedlich) (oder für Verleger den Namen des Verlegers), eine E-Mail-Adresse (falls Sie eine besitzen), Postanschrift und Telefonnummer bei, damit der Vergleichsadministrator Sie kontaktieren kann, um Ihnen bei der Durchführung Ihres Antrags zu helfen.

Falls Sie dieses vereinfachte Verfahren wählen, bitten wir Sie um Geduld, da es einige Monate dauern kann, bis Sie der Vergleichsadministrator kontaktiert. Sie werden möglicherweise erst kontaktiert, wenn das Gericht den Vergleich befürwortet hat und keine Berufung mehr eingelegt werden kann. Es gibt jedoch keinen Grund zur Beunruhigung. Erstens wird Google Ihr Werk gemäß dem Vergleich nicht darstellen, außer und bis der Vergleich genehmigt ist. Dies wird eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden dann darüber informiert und daran erinnert, dass Sie bestimmen können, dass Ihre Werke nicht von Google dargestellt werden, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Zweitens ist Ihr Antrag auch dann als rechtzeitig anzusehen, wenn Sie Ihre Aufstellung an den Vergleichsadministrator vor dem 31. März 2011, dem Stichtag für die Anträge auf Barzahlungen gesendet haben, unabhängig von dem Datum, an dem Ihr Antrag tatsächlich abgeschlossen wurde.

Falls Sie Fragen zu diesem vereinfachten Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an den Vergleichsadministrator.