Wichtiges Update: Das Antragsformular wird momentan überarbeitet. Ab sofort können Rechteinhaber den Antragssprozess für ihre Bücher und Beilagen auf ganz einfache Weise beginnen – schneller und einfacher als per Internet oder in Papierform. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Mit Ihrem Konto anmelden
Wenn Sie bereits ein Konto erstellt haben, melden Sie sich an, um Ihre Bücher und Beilagen zu verwalten und Ansprüche geltend zu machen.Anspruchsformular in Papierform
Wenn Sie online kein Anspruchsformular ausfüllen können, laden Sie ein Anspruchsformular in Papierform herunter oder wenden Sie sich über die unten angegebene Adresse an den Settlement Administrator.Kontaktinformationen
Settlement Administratorc/o Rust Consulting, Inc.
PO Box 9364
Minneapolis, MN 55440-9364
UNITED STATES OF AMERICA
Email:
BookSettlement_de@RustConsulting.com
Dies ist die Website zur Verwaltung des Vergleichs zur Sammelklage in Bezug auf Urheberrechte in Google Buchsuche. Der Zweck dieser Website besteht darin, Sie über einen vorgeschlagenen Vergleich bezüglich einer Sammelklage zu informieren, die von Autoren und Verlagen eingereicht wurde. In dieser Sammelklage wird beklagt, dass Google die Urheberrechte dieser Autoren und Verlage und anderer Rechteinhaber von Büchern und Beilagen verletzt habe (klicken Sie für eine Definition auf den jeweiligen Begriff), indem die Bücher gescannt, eine elektronische Datenbank erstellt und kurze Auszüge ohne Genehmigung der Urheberrechtsinhaber angezeigt wurden. Google bestreitet diese Anschuldigungen. Das Gerichtsverfahren lautet ’The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Fall Nr. 05 CV 8136 (S.D.N.Y.)’. Das Gericht hat dem Vergleich vorläufig zugestimmtNovember 2008. Weitere Informationen erhalten Sie in der förmlichen Mitteilung des Gerichts. Am 19. November 2009 hat das Gericht dem geänderten Vergleichsvertrag vorläufig zugestimmt. Weitere Informationen erhalten Sie in der ergänzenden Mitteilung.
Wichtige Daten:
- Anspruch auf Bücher und Beilagen geltend machen: Sie können dies jederzeit tun. Um jedoch bei Büchern und Beilagen für Barzahlungen infrage zu kommen, müssen Sie das Anspruchsformular spätestens bis 31. März 2011 ausfüllen (verlängert vom 5. Januar 2010).
- Gegen den geänderten Vergleichsvertrag Widerspruch einlegen: Wenn Sie gegen die geänderten Bestimmungen des ursprünglichen Vergleichs Widerspruch einlegen möchten, muss Ihr Widerspruch bis spätestens 28. Januar 2010 schriftlich eingehen. Es ist weder erforderlich noch ratsam, einen erneuten Widerspruch gegen den ursprünglichen Vergleich einzulegen, weil er bereits als erfasst gilt. Sie können jedoch Ihren Widerspruch jederzeit vor dem Datum des Fairness Hearings zurückziehen.
- Absichtserklärung zur Teilnahme am Fairness Hearing: Falls Sie am Fairness Hearing am 18. Februar 2010 persönlich teilnehmen möchten, muss Ihre Absichtserklärung bis spätestens 4. Februar 2010 schriftlich eingereicht werden.
Diese Website wird von Rust Consulting Inc., dem Settlement Administrator, betrieben und von Google Inc., der beklagten Partei in dem Verfahren, gehostet und technisch unterstützt. Lesen Sie die Datenschutzbestimmungen, um weitere Informationen in Bezug auf die Verwendung von Daten zu erhalten, die Sie über diese Website bereitstellen. Dies ist die einzige autorisierte Website für diesen Vergleich. Verlassen Sie sich nicht auf andere Sites, die andere und/oder nicht autorisierte Informationen bereitstellen.